Ein guter Tag für unsere Umwelt
Auch Maßnahmen für den Schutz der Gewässer sind in den Gesetzesänderungen enthalten: So wird künftig auf einem Gewässerrandstreifen, der bei Gewässern 1. Ordnung 10 Meter, bei Gewässern 2. Ordnung 5 Meter und bei Gewässern 3. Ordnung 3 Meter beträgt, das Ausbringen und Lagern von Pflanzenschutzmitteln und Dünger untersagt. Hierfür wird es eine Übergangsfrist geben. Ausnahmen wird es nur bei Härtefällen und in Gemeinden mit hoher Gewässerdichte geben, wenn die Betriebe auf die Futterfläche angewiesen sind.
Diese und andere Punkte bieten eine solide und verlässliche Grundlage, um den Niedersächsischen Weg weiter zu verfolgen. Viele Eckpunkte für Verordnungen und Programme wurden in den letzten Monaten fertig gestellt. Die Arbeiten gehen in den gemeinsamen Arbeitsgruppen der Partner weiter. Zum Beispiel für mehr Wiesenvogelschutz, für den Ausbau der Betreuung von Schutzgebieten und für eine verminderte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Leistungen der Landwirtschaft für mehr Natur- und Artenschutz sollen angemessen bezahlt werden. Dazu wird der gesetzlich geregelte erweiterte Erschwernisausgleich nun zügig weiter konkretisiert. Die Allianzpartner haben sich darauf verständigt, jetzt nicht nachzulassen und zielstrebig die weiteren im Vertrag vereinbarten Punkte zu diskutieren und zu lösen.
Mit diesem Ergebnis endet auch das Niedersächsische Volksbegehren Artenvielfalt vorzeitig. Der Initiator*innenkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! begrüßt die Landtagsbeschlüsse, betont aber das es ohne den Druck des Volksbegehrens nicht zu solch umfassenden und schnellen Entscheidungen pro Artenschutz gekommen wäre. Zum 1. November hatte das Volskbegehren 138.118 gültige Unterschriften vorgelegt und konnte damit die Zustimmung seit Anfang September fast verdoppeln. Am Volksbegehren beteiligten sich mehr als 220 Bündnispartner. Der Landesvorsitzende des NABU und Mitinitiator Dr. Holger Buschmann meint dazu: „Wir werden auch als Bündnis den Niedersächsischen Weg weiter intensiv begleiten. Es wird jetzt auf die Umsetzung der Gesetze, der vereinbarten Förderprogramme und Verordnungen ankommen, denn vor Ort wird sich zeigen, ob der Artenschwund gestoppt werden kann. Allerdings ist klar, dass wir beim Kampf gegen das Artensterben erst ganz am Anfang stehen. Nicht nur auf Landes-, sondern insbesondere auf Bundes- und EU-Ebene müssen jetzt entsprechende Schritte folgen"
Quellen und weitere Informationen zu den Beschlüssen: